Cyber Eigenschaden,- Haftpflichtversicherung in einer Police

Umfassendes Deckungskonzept zu fairen Konditionen!

Highlights Eigenschaden

  1. Keine Maximierung der Versicherungssumme
  2. Versicherungsschutz für Schäden durch Identitätstäuschung 
  3. Diebstahl von Privatvermögen von führenden  Angestellten
  4. Freiwillige Systemabschaltung
  5. Rückgang Betriebseinnahme infolge reputationsschädigendes Ereignis (keine Betriebsunterbrechung erforderlich!!!)
  6. DSGVO Maßnahmen und Bußgelder
  7. Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung von Lieferverpflichtungen
  8. Kosten für Aufarbeitung eines Verstoßes (Systemverbesserung)
  9. Keine zeitliche Begrenzung der Rückwärtsversicherung
  10. Freistellung extener Daternverarbeiter
  11. Innovationsklausel
  12. Erweiteter BU-Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz für Betriebsunterbrechung greift auch bei Bedienungsfehlern
  13. Wiederherstellungszeitraum im Rahmen des Eigenschadenbausteins "Cyber-Betriebsunterbrechung und Zusatzkosen 363 Tage als Standart
  14. Versicherungsschutz im Rahmen Cyber-Eigenschadenversicherung aufgrund eines "Cyber-Diebstahls" oder einer "Cyber-Erpressung"
  15. Weitere Definition von Rückgang von Betriebseinnahmen inklusive angemessener und notwendiger Kosten, welche über die üblichen Betriebskosten hinaus gehen
  16. Wiederherstellung von pyhysischen Dokumenten ist ausßdrücklich in dem Baustein Cyber-Netzwek- Datenschäden- mitversichert
  17. Transparenz: Wenige Sublimits, keine versteckten Haftungsbegrenzungen definiert

Highlights Haftpflicht

  1. Erweiterung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Bausteine Haftung bei Verstößen gegen den Datenschutz und Datenverlust und Haftung bei Verletzung von Geheimhaltungspflicht durch zusätzliche Aufnahme des externen Verwahrers
  2. Der Baustein Haftung für Verletzung der Cyber Sicherheit beinhaltet unter anderem die Deckung bei Ansprüchen wegen Verlust oder Übertragung von Geldmitteln oder Wertpapieren (auch wenn diese bei einem externen Verwahrer hinterlegt wurden). und einer klaren Definition des Netzwerk eine Dritten
  3. Einschließlich gesetzliche und vertragliche Haftung für Sicherheitsverstöße im Zahlungsverkehr
  4. Mitversicherung von Behördliche Maßnahmen und Bußgelder
  5. Rückwärtsdeckung von zwei Jahren als Standard
  6. Die Nachhaftungsfrist beträgt fünf Jahre
  7. Im Rahmen der Cyber Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Kosten und Aufwendungen der Verteidigung zu denen gemäß Definition auch ausdrücklich forensische Untersuchungkosten zählen
  8. Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit: Ist zur Klarheit im Eigenschadenbereich verortet, kann aber sowohl durch Cyber-Eigenschäden als auch nach Cyber Haftpflichtschäden ausgelöst werden
  9. Telfon-Hacking gilt im Eigenschadenbereich mitversichert
  10. Diebstahl von Geldmitteln: Wir schützen Ihren Unternehmersgewinn: Schutz vor Diebstahl von GEldmitteln oder Waren einschließlich Internet gestützen Phising Betrugs
  11. kein Terrorausschluss
  12. kein Ausschluss für nicht -zielgerichtete Computerviren oder Hacking-Atacken
  13. kein Produkt- und Dienstleistungsauschluss
  14. keine Ausschluss von Vorsatz von Mitarbeitern des Versicherungsnehmers der Tochterunternehmen des Versicherungsnehmers oder etwaiger versicherter Gesellschaften sofern sie keine Repräsentanten des Versicherungsnehmers der Tochterunternehmen desw Versicherungsnehmners oder etwaig weiterer versicherteten Gesellschaften sind